Unsere AGBs

Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für Warenlieferungen

1. Geltungsbereich
Lieferungen und Leistungen von CertPro it training & services e.K. erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für Warenlieferungen und den Bestimmungen der jeweils gültigen Preislisten. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Bedingungen wird ergänzend verwiesen. Abweichende Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Alle Vereinbarungen, die zwischen  CertPro it training & services e.K. und dem Besteller zur Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Dienst- und Werksleistungen werden gesondert in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienst- und Werksleistungen geregelt.

2. Vertragsabschluss / Beschaffenheit

Unsere Angebote sind, soweit nicht anders vermerkt, stets freibleibend. Eine Bestellung kann CertPro it training & services e.K. innerhalb von zwei Wochen annehmen. Die Annahme durch CertPro it training & services e.K. erfolgt entweder schriftlich oder durch Lieferung. Für die Beschaffenheit der Ware sind stets die im Angebot und in der Auftragsbestätigung von CertPro it training & services e.K. angegebenen Daten maßgeblich. Unser Angebot ist für gewerbliche und nicht gewerbliche Bildungseinrichtungen, sowie Schulungszentren und Systemhäuser bestimmt.

3. Lieferung und Liefervertrag
Die Lieferung der von uns angebotenen Seminar- und Workshopunterlagen erfolgt in der Regeln innerhalb von 48 Stunden nach Bestelleingang. Die dem Besteller mitgeteilten Lieferdaten stehen unter dem Vorbehalt der Abklärung aller technischen Fragen. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, infolge veränderter behördlicher Genehmigungs- oder Gesetzeslage, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe sind von CertPro it training & services e.K. - auch soweit sie bei Zulieferern eintreten - selbst bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. In den Fällen vorübergehender, von CertPro it training & services e.K. nicht zu vertretender Leistungshindernisse, verlängert sich die Leistungsfrist um den Zeitraum, für den das Leistungshindernis vorliegt. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Leistung sind in jedem Falle ausgeschlossen, soweit die Verzögerung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von CertPro it training & services e.K. beruht.

4. Versand / Gefahrenübergang
Die Versendung der Ware erfolgt ab Lager der CertPro it training & services e.K.. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung an den Besteller über, sobald die Ware dem Beförderer ausgehändigt wurde, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Besteller zu vertragen hat, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft an den Besteller auf diesen über.

5. Zahlungsbedingungen

Alle Lieferungen und Leistungen werden zu den am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preisen von CertPro it training & services e.K. berechnet, die angegebenen Preise verstehen sich ab Lager von CertPro it training & services e.K.. Die jeweils gültige Mehrwertsteuer ist zu den angegebenen Preisen hinzuzurechnen. Der Kaufpreis ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum, rein netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist CertPro it training & services e.K. berechtigt, mindestens Verzugszinsen in Höhe von  5 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bank zu berechnen. Gerät der Besteller in Verzug, so werden sämtliche Forderungen von CertPro it training & services e.K. gegenüber dem Besteller sofort zur Zahlung fällig. Die im freien Ermessen von CertPro it training & services e.K. stehende Annahme von Schecks und Wechsel erfolgt nur erfüllungshalber. Spesen gehen zu Lasten des Bestellers. CertPro it training & services e.K. ist berechtigt, für Lieferungen Vorauskasse zu verlangen.

6. Eigentumsvorbehalt

CertPro it training & services e.K. behält sich das Eigentum an gelieferter Ware bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig aus der Geschäftsbeziehung entstehenden Forderungen vor. Es ist dem Besteller untersagt, die gelieferte Ware als Sicherung zu übereignen oder zu verpfänden. Verfügungen Dritter, insbesondere Pfändungen oder Abtretungen, sind CertPro it training & services e.K. unverzüglich mitzuteilen. Der Weitervertrieb der von CertPro it training & services e.K. gelieferten Seminar- und Workshop-Unterlagen, Lizenzen oder  des Zubehörs an Dritte - mit Ausnahme von Trainingsteilnehmern - ist dem Besteller - soweit nicht anders vereinbart - untersagt.

7. Gewährleistung
CertPro Limited gewährleistet, dass die gelieferte Ware frei von Fabrikations- und Materialmängeln ist. Irrtümer und Druckfehler, sowie technische Änderungen behält sich CertPro it training & services e.K. ausdrücklich vor. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Gefahrübergang. Im Falle einer berechtigten Reklamation leistet CertPro it training & services e.K. Nacherfüllung durch Ersatz oder Nachbesserung. Bei einer fehlgeschlagenen Nacherfüllung wird der Besteller CertPro it training & services e.K. eine angemessene Nachfrist einräumen. Ist CertPro it training & services e.K. zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese aus von CertPro it training & services e.K. zu vertretenden Gründen über das zumutbare Maß hinaus oder ist die Nacherfüllung dem Besteller unzumutbar, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn von Seiten des Bestellers oder Dritter Eingriffe in den Liefergegenstand vorgenommen worden sind. Der Besteller trägt die Kosten einer nicht berechtigten oder unvollständigen Rücksendung. CertPro it training & services e.K. macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computerprogramme so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeiten. Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel und Qualität hin zu überprüfen. Mängel und Fehler müssen CertPro it training & services e.K. innerhalb von 12 Tagen ab Ablieferung oder, soweit es sich um versteckte Mängel oder Fehler handelt, ab Kenntniserlangung schriftlich angezeigt werden. Unterbleibt eine solche Anzeige, sind mit der Ausnahme von solchen, die auf Softwaremängeln beruhen, etwaige Ansprüche des Bestellers ausgeschlossen. Die Gewährleistung für Softwareprogramme und Tools Dritter, die durch CertPro it training & services e.K. auf CD-ROMs bereitgestellt werden, wird seitens CertPro it training & services e.K. grundsätzliche ausgeschlossen. Es gelten hierbei die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Hersteller. CertPro it training & services e.K. übernimmt keinerlei Garantie auf Funktionalität und schließt jegliche Ansprüche aus möglichen Schäden, die durch die Installation oder auch Nutzung dieser Programme entstehen, aus.

8. Haftung
Weitergehende Ansprüche des Bestellers als in § 7 genannt, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für indirekte Schäden und Folgeschäden. CertPro it training & services e.K. haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Dieser Ausschluss gilt nicht soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens CertPro it training & services e.K. beruht oder CertPro Limited fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat, deren Zweck die Absicherung des Bestellers gegen die geltend gemachten Schäden war. Sie gilt auch nicht, wenn CertPro it training & services e.K. einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware übernommen hat und diese Garantie gerade bezweckt hat, den Besteller gegen die in Rede stehenden Schäden abzusichern. Die Schadensersatzhaftung ist in Fällen der einfachen Fahrlässigkeit auf die Höhe des Bestellwertes der jeweiligen Ware begrenzt. CertPro it training & services e.K. haftet nicht dafür, dass die Vertragsprodukte keine Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat CertPro it training & services e.K. von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüche unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ansprüche des Bestellers aufgrund von CertPro it training & services e.K. zu vertretender Unmöglichkeit und nach dem Produkthaftungsgesetz sowie etwaige Ansprüche nach den §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.

9. Export- / Importbestimmungen
Der Besteller hat Kenntnis davon genommen, dass die von CertPro it training & services e.K. gelieferten Waren Export- bzw. Importbestimmungen unterliegen können und verpflichtet sich, diesen Bestimmungen nachzukommen. CertPro it training & services e.K. ist bemüht, den Kunden von den entsprechenden Bestimmungen zu unterrichten. Der Kunde verpflichtet sich, CertPro it training & services e.K. von einer etwaigen Inanspruchnahme, die darauf beruht, dass der Kunde Export- oder Importbestimmungen verletzt hat, freizustellen.

10. Aufrechnung
Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von CertPro it training & services e.K. anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes und eines Leistungsverweigerungsrechtes ist der Besteller nicht befugt.

11. Unwirksamkeit einer Klausel
Sollte eine der in den AGBs enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen von CertPro it training & services e.K. und dem Besteller aus zwischen diesen abgeschlossenen Verträgen ist Bad Kreuznach. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus solchen Verträgen ist Bad Kreuznach, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienst- und Werksleistungen
1. Geltungsbereich
Trainings-und Beratungsdienstleistungen von CertPro it training & services e.K. erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen und den Bestimmungen der jeweils gültigen Preislisten. Abweichende Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Alle Vereinbarungen, die zwischen  CertPro it training & services e.K.  und dem Auftraggeber zur Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

2. Vertragsabschluss / Gegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Dienstleistung (Tätigkeit), welche nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter von CertPro it training & services e.K. im Rahmen des vereinbarten Zeitraums erbracht werden. Die Auswahl der dienstleistenden Mitarbeiter bleibt CertPro it training & services e.K. vorbehalten. CertPro it training & services e.K. darf sich zur Erfüllung der vereinbarten Dienst- und Werksleistung auch freier Mitarbeiter und Subunternehmer bedienen.

3. Leistungsumfang
Die Trainings- und Beratungsdienstleistungen werden von CertPro it training & services e.K. auf der Basis eines schriftlich  bestätigten Auftrages oder eines abgeschlossenen  Vertrags erbracht, worin die zu erbringenden  Leistungen definiert sind. Änderungen, Ergänzungen  oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der  Vorgehensweise bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

4. Verschwiegenheitspflicht
CertPro it training & services e.K. verpflichtet sich, Informationen über  Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und auf Wunsch, von ihren  Angestellten, freien Mitarbeitern oder  Subunternehmern eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterzeichnen zu lassen.

5. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten der CertPro it training & services e.K. zu unterstützen. Insbesondere  schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle  Voraussetzungen im  Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen u. a. das Bereitstellen der Arbeitsräume für Mitarbeiter der CertPro it training & services e.K.  einschließlich  aller  erforderlichen Arbeitsmittel  nach Bedarf, sowie auch das Benennen einer Kontaktperson, die den Mitarbeitern von CertPro it training & services e.K. während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht. Die Kontaktperson ist ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrags als Zwischenentscheidung notwendig werden können. Die im Rahmen des Auftrages von der CertPro it training & services e.K. gefertigten  Berichte,  Organisationspläne, Entwürfe,  Zeichnungen, Präsentationen, Aufstellungen, Programme, Berechnungen, Gutachten  und  sonstige Unterlagen werden vom Auftraggeber nur für die eigenen Zwecke verwendet. Urheber- oder sonstige Schutzrechte an den genannten Gegenständen verbleiben bei der CertPro it training & services e.K. .

6. Gewährleistungsansprüche
CertPro it training & services e.K. leistet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, längstens jedoch zwei Jahre, Gewähr dafür, dass die erbrachte Dienst- oder Werksleistung den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Nach Ablauf dieser Frist sind etwaige Ansprüche wegen einer Mangelhaftigkeit der Dienst- oder Werksleistung ausgeschlossen.

7. Haftung und Schadensersatz
CertPro it training & services e.K. schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Eine etwaige  Haftung  für  Vertragsverpflichtverletzungen ist auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren und nicht vom Auftraggeber beherrschbaren Schadens beschränkt. Der Höhe nach ist ein etwaiger Schadensersatzanspruch beschränkt auf den Gesamtbetrag der vereinbarten Vergütung, höchstens jedoch auf 2.000,-Euro. Eine weitergehende Haftung oder eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die benannte Haftungsbeschränkung gilt auch für die Erfüllungsgehilfen von CertPro it training & services e.K.. Kann eine vereinbarte Dienst- oder Werksleistung durch einen Trainer oder Berater der CertPro it training & services e.K. wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen, vom jeweiligen Trainier oder Berater nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist CertPro it training & services e.K. unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen berechtigt, die Dienst- oder Werksleistung an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen oder einen anderen Trainer oder Berater kurzfristig einzusetzen.

8. Höhere Gewalt
CertPro it training & services e.K. ist berechtigt, bei höherer Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Krankheit oder  ähnlichen  Umständen und unverschuldeten  Betriebsstörungen die Erfüllung ihrer vereinbarten Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.  Ein  Schadensersatzanspruch, insbesondere  für entgangene Gewinne oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers ist in diesem Falle ausgeschlossen.

9. Annahmeverzug
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienst- oder Werksleistung in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm nach 5. oder sonst obliegenden Mitwirkung, so kann CertPro it training & services e.K. für infolgedessen nicht geleistete Dienst- oder Werksleistungen die vereinbarte Vergütung verlangen. Unberührt bleiben die Ansprüche von CertPro it training & services e.K. auf Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen.

10. Vertragsdauer und -kündigung
Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und CertPro it training & services e.K. kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zu Stande. Eine Terminreservierung,  insbesondere für Trainingsdienstleistungen, stellt keine Vertragsvereinbarung dar. Wenn trotz einer Terminreservierung bis 14 Tage vor Beginn der Leistungserbringung der CertPro it training & services e.K.noch keine Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt ist, so besteht kein Anspruch auf Auftragsannahme  durch  CertPro it training & services e.K..  Der Vertrag endet mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums und der damit vereinbarten Dienst- und Werksleistung. Er kann jedoch schon vorher schriftlich gekündigt werden, wenn betriebliche Gründe des Auftraggebers dies erfordern. In diesem Fall erhält CertPro it training & services e.K. die volle Vergütung durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber kann den Dienst- oder Werksleistungsvertrag nach Auftragserteilung bis 14 Tage vor Erbringung der vereinbarten Leistung kündigen. In diesem Fall entstehen dem Auftraggeber keinerlei Kosten für die noch nicht erbrachten Dienst–oder Werksleistungen. Sollte der Auftraggeber den vereinbarten Dienst- oder Werksvertrag weniger als 14 Tage vor dem Termin der Leistungserbringung kündigen, so kann CertPro it training & services e.K. die Zahlung der vereinbarten Vergütung verlangen. Anderslautende Absprachen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

11. Treuepflichten
CertPro it training & services e.K. und der Auftraggeber verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit.

12. Honorare und sonstige Kosten
Das Entgelt für die Dienst- oder Werksleistungen von CertPro it training & services e.K. bzw. ihrer Mitarbeiter ist für ihre Tätigkeit aufgewendeten Zeiten zu berechnen, soweit in besonderen Fällen keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Die Höhe der Honorarsätze basiert auf dem bei Auftragserteilung gültigen Honorarverzeichnis von CertPro it training & services e.K., sofern nichts anderes vereinbart worden ist. CertPro it training & services e.K. ist bei längerfristigen Aufträgen berechtigt, monatliche oder wöchentliche Teilrechnungen zu stellen. Honorare, sowie sonstige in Rechnung gestellten Beträge (z. B. Reisekosten, Spesen, Übernachtungskosten) verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

13. Zahlungsbedingungen und –fälligkeit
Die Rechnungen von CertPro it training & services e.K. sind innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum ohne  Abzug  zahlbar.  Anders  lautende  Vereinbarungen  bedürfen  der  Schriftform.  Bei Verzug des Auftraggebers ist die Gesellschaft berechtigt, Verzugszinsen gemäß §284 und §288 BGB zu berechnen. Dies gilt ungeachtet der Geltendmachung weiteren Schadens. Eine Aufrechnung von Gegenforderungen des Auftraggebers mit Forderungen von CertPro it training & services e.K.  ist  möglich,  wenn  die  Gegenforderung  unbestritten  und  rechtskräftig festgestellt ist.

14. Vertragsänderungen
Sämtliche Vertragsänderungen zwischen dem Auftraggeber und CertPro it training & services e.K. bedürfen der Schriftform.

15. Unwirksamkeit einer Klausel
Sollte eine der in den AGBs enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

16. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen von CertPro it training & services e.K. und dem Auftraggeber aus zwischen  diesen  abgeschlossenen Verträgen ist Bad Kreuznach. Gerichtsstand  für sämtliche Streitigkeiten aus solchen Verträgen ist Bad Kreuznach, wenn der Auftraggeber  Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen  Rechts  oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
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