1. Geltungsbereich
Trainings-und Beratungsdienstleistungen von CertPro it training & services e.K. erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen und den Bestimmungen der jeweils gültigen Preislisten. Abweichende Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Alle Vereinbarungen, die zwischen CertPro it training & services e.K. und dem Auftraggeber zur Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
2. Vertragsabschluss / Gegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Dienstleistung (Tätigkeit), welche nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter von CertPro it training & services e.K. im Rahmen des vereinbarten Zeitraums erbracht werden. Die Auswahl der dienstleistenden Mitarbeiter bleibt CertPro it training & services e.K. vorbehalten. CertPro it training & services e.K. darf sich zur Erfüllung der vereinbarten Dienst- und Werksleistung auch freier Mitarbeiter und Subunternehmer bedienen.
3. Leistungsumfang
Die Trainings- und Beratungsdienstleistungen werden von CertPro it training & services e.K. auf der Basis eines schriftlich bestätigten Auftrages oder eines abgeschlossenen Vertrags erbracht, worin die zu erbringenden Leistungen definiert sind. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
4. Verschwiegenheitspflicht
CertPro it training & services e.K. verpflichtet sich, Informationen über Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und auf Wunsch, von ihren Angestellten, freien Mitarbeitern oder Subunternehmern eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterzeichnen zu lassen.
5. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten der CertPro it training & services e.K. zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen u. a. das Bereitstellen der Arbeitsräume für Mitarbeiter der CertPro it training & services e.K. einschließlich aller erforderlichen Arbeitsmittel nach Bedarf, sowie auch das Benennen einer Kontaktperson, die den Mitarbeitern von CertPro it training & services e.K. während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht. Die Kontaktperson ist ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrags als Zwischenentscheidung notwendig werden können. Die im Rahmen des Auftrages von der CertPro it training & services e.K. gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Präsentationen, Aufstellungen, Programme, Berechnungen, Gutachten und sonstige Unterlagen werden vom Auftraggeber nur für die eigenen Zwecke verwendet. Urheber- oder sonstige Schutzrechte an den genannten Gegenständen verbleiben bei der CertPro it training & services e.K. .
6. Gewährleistungsansprüche
CertPro it training & services e.K. leistet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, längstens jedoch zwei Jahre, Gewähr dafür, dass die erbrachte Dienst- oder Werksleistung den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Nach Ablauf dieser Frist sind etwaige Ansprüche wegen einer Mangelhaftigkeit der Dienst- oder Werksleistung ausgeschlossen.
7. Haftung und Schadensersatz
CertPro it training & services e.K. schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Eine etwaige Haftung für Vertragsverpflichtverletzungen ist auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren und nicht vom Auftraggeber beherrschbaren Schadens beschränkt. Der Höhe nach ist ein etwaiger Schadensersatzanspruch beschränkt auf den Gesamtbetrag der vereinbarten Vergütung, höchstens jedoch auf 2.000,-Euro. Eine weitergehende Haftung oder eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die benannte Haftungsbeschränkung gilt auch für die Erfüllungsgehilfen von CertPro it training & services e.K.. Kann eine vereinbarte Dienst- oder Werksleistung durch einen Trainer oder Berater der CertPro it training & services e.K. wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen, vom jeweiligen Trainier oder Berater nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist CertPro it training & services e.K. unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen berechtigt, die Dienst- oder Werksleistung an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen oder einen anderen Trainer oder Berater kurzfristig einzusetzen.
8. Höhere Gewalt
CertPro it training & services e.K. ist berechtigt, bei höherer Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Krankheit oder ähnlichen Umständen und unverschuldeten Betriebsstörungen die Erfüllung ihrer vereinbarten Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch, insbesondere für entgangene Gewinne oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers ist in diesem Falle ausgeschlossen.
9. Annahmeverzug
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienst- oder Werksleistung in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm nach 5. oder sonst obliegenden Mitwirkung, so kann CertPro it training & services e.K. für infolgedessen nicht geleistete Dienst- oder Werksleistungen die vereinbarte Vergütung verlangen. Unberührt bleiben die Ansprüche von CertPro it training & services e.K. auf Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen.
10. Vertragsdauer und -kündigung
Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und CertPro it training & services e.K. kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zu Stande. Eine Terminreservierung, insbesondere für Trainingsdienstleistungen, stellt keine Vertragsvereinbarung dar. Wenn trotz einer Terminreservierung bis 14 Tage vor Beginn der Leistungserbringung der CertPro it training & services e.K.noch keine Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt ist, so besteht kein Anspruch auf Auftragsannahme durch CertPro it training & services e.K.. Der Vertrag endet mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums und der damit vereinbarten Dienst- und Werksleistung. Er kann jedoch schon vorher schriftlich gekündigt werden, wenn betriebliche Gründe des Auftraggebers dies erfordern. In diesem Fall erhält CertPro it training & services e.K. die volle Vergütung durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber kann den Dienst- oder Werksleistungsvertrag nach Auftragserteilung bis 14 Tage vor Erbringung der vereinbarten Leistung kündigen. In diesem Fall entstehen dem Auftraggeber keinerlei Kosten für die noch nicht erbrachten Dienst–oder Werksleistungen. Sollte der Auftraggeber den vereinbarten Dienst- oder Werksvertrag weniger als 14 Tage vor dem Termin der Leistungserbringung kündigen, so kann CertPro it training & services e.K. die Zahlung der vereinbarten Vergütung verlangen. Anderslautende Absprachen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
11. Treuepflichten
CertPro it training & services e.K. und der Auftraggeber verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit.
12. Honorare und sonstige Kosten
Das Entgelt für die Dienst- oder Werksleistungen von CertPro it training & services e.K. bzw. ihrer Mitarbeiter ist für ihre Tätigkeit aufgewendeten Zeiten zu berechnen, soweit in besonderen Fällen keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Die Höhe der Honorarsätze basiert auf dem bei Auftragserteilung gültigen Honorarverzeichnis von CertPro it training & services e.K., sofern nichts anderes vereinbart worden ist. CertPro it training & services e.K. ist bei längerfristigen Aufträgen berechtigt, monatliche oder wöchentliche Teilrechnungen zu stellen. Honorare, sowie sonstige in Rechnung gestellten Beträge (z. B. Reisekosten, Spesen, Übernachtungskosten) verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
13. Zahlungsbedingungen und –fälligkeit
Die Rechnungen von CertPro it training & services e.K. sind innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Anders lautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Verzug des Auftraggebers ist die Gesellschaft berechtigt, Verzugszinsen gemäß §284 und §288 BGB zu berechnen. Dies gilt ungeachtet der Geltendmachung weiteren Schadens. Eine Aufrechnung von Gegenforderungen des Auftraggebers mit Forderungen von CertPro it training & services e.K. ist möglich, wenn die Gegenforderung unbestritten und rechtskräftig festgestellt ist.
14. Vertragsänderungen
Sämtliche Vertragsänderungen zwischen dem Auftraggeber und CertPro it training & services e.K. bedürfen der Schriftform.
15. Unwirksamkeit einer Klausel
Sollte eine der in den AGBs enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
16. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen von CertPro it training & services e.K. und dem Auftraggeber aus zwischen diesen abgeschlossenen Verträgen ist Bad Kreuznach. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus solchen Verträgen ist Bad Kreuznach, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.